Pseudoinformationen?
Was nutzt den Bürgern die Veröffentlichung der Belastung von Abgasen aus
Verbrennungsanlagen?
von Manfred Krossa, stellv. SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen (21.07.2009)
Das Bundesimmissionsschutzgesetz BImSch schreibt vor, dass bei Verbrennungsanlagen einmal
jährlich die Abgaswerte veröffentlicht werden (gemäß §18 der 17. Verordnung). Im Duisburgteil der Tageszeitungen
konnten jetzt aktuell die Emissionswerte einer Firma nachgelesen werden. Die dabei gewählte
Darstellung bringt dem interessierten Leser aber keine wirkliche Information über die Belastung seines Wohnbereichs, denn in den
veröffentlichten Tabellen wird weder die Menge der aus dem Schornstein entweichenden Abgase angegeben noch die Höhe des Kamins.
Die Belastungen pro Kubikmeter (m3) Abgas jedoch werden akribisch aufgeführt.
Um aber zum Beispiel erfahren zu können, welche Menge Staub pro Tag an die Umgebung abgegeben wird, muss der Staubanteil pro m3
Abgas mit der Abgasmenge (m3) multipliziert werden, die über den Kamin den Betrieb verlässt. Da diese fehlt, kann
keine Angabe über die Belastung des näheren Umfelds der Verbrennungsanlage ermittelt werden! Wem nutzt
dann die Veröffentlichung der Abgaswerte? Ist sie als Alibi der Betreiber zu sehen oder hat der Gesetzgeber hier geschlafen?
Eine Internetrecherche ergab, dass auch andere Firmen diese Form der Veröffentlichung wählen.
Die Angabe der Abgasmenge sucht man, auch bei den im Internet gefundenen Anlagen, allerdings vergebens.
Hat hier der Gesetzgeber eine Lücke gelassen? Wenn ja, muss diese sofort gestopft werden, denn um die
Qualität einer Sonderabfallverbrennungsanlage festzustellen, werden alle Parameter benötigt.
Um eine Referenzgröße
zu erhalten, wurde im Internet nach Herstellern von vergleichbaren Verbrennungsanlagen gesucht.
Auch hier konnten bei den technischen Beschreibungen kaum Angaben der Abgasvolumenmenge gefunden werden.
Verlässliche Herstellerangaben lagen nur für eine Anlage vor, die einen Durchsatz von 250 Kg pro Stunde besitzt. Hier verlassen im
Mittel 4000 m3 Abgas pro Stunde den Kamin.
Bei dem in der Zeitung veröffentlichen Betrieb werden pro
Stunde ca. 1,36 Tonnen verbrannt, die hochgerechnete Abgasmenge läge hiermit also bei geschätzten 21800 m3
pro Stunde.
Mit dieser Angabe wäre es nun möglich, die Umweltbelastungen für die einzelnen Schadstoffe, welche über
den Schornstein abgegeben werden, für Jedermann zu berechnen.
Der SPD geht es nicht darum,
Verbrennungsanlagen für Sonderabfälle anzuprangern, denn diese Anlagen sind sehr wichtig, werden hier doch die giftigen Stoffe
entsorgt, die sonst der Umwelt und vor allem den Menschen schaden würden. Hier geht es darum, die ungenügende
Form der Veröffentlichung aufzuzeigen.
Vielmehr muss der Gesetzgeber aufgefordert werden
vorzuschreiben, dass alle Daten einer Anlage veröffentlicht werden, die notwendig sind, um die Qualität einer Verbrennungsanlage
beurteilen zu können und darauf hinzuarbeiten, unzureichende Betriebe abzuschalten und durch moderne Anlagen zu ersetzen.