Der Bauverein Friemersheim beabsichtigt die Altsiedlung Duisburg-Friemersheim zu veräußern. Es
handelt sich um ein Quartier, welches um 1920 entstanden ist und seinen Charakter im Wesentlichen
bewahrt hat. Prägend für das Ortsbild ist auch die Bauweise, die nach dem Willen der dort wohnenden
Bürger auch so erhalten bleiben soll.
Die SPD-Fraktion ist gegen ein Zersiedeln der Stadt, denn
die bedeutet in der Regel den Verlust von Heimat und Identität. Nach dem Motto:
Raumordnung ist
Handeln mit dem Ziel städtebaulich zu gestalten, hat die SPD-Fraktion Rheinhausen einen Antrag
eingebracht, in dem über einen Aufstellungsbeschluss und der Erstellung einer Gestaltungssatzung die
Altsiedlung Friemersheim in ihrer Form zu erhalten werden soll.
Um dieses Bauensemble auch
dauerhaft beim zukünftigen Streubesitz zu sichern, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan
aufzustellen, damit die Bereiche, die möglicherweise nachverdichtet beziehungsweise ersetzt und
abgerissen werden sollen, festgeschrieben werden und sich in die vorhandene Bebauung einfügen.
Ferner ist für die mögliche Erweiterung, Umbau und Instandsetzung der Altbausubstanz eine
Gestaltungssatzung zu erlassen, damit auch für diese Maßnahmen eine einheitliche Vorgabe, die auch
baurechtlich durchsetzbar ist, existiert.
Dies soll durch eine Gestaltungssatzung geschehen,
die als erstes erstellt werden sollte, damit veräußerte Häuser auch umgestaltet werden können und
keine Veränderungssperre zur Anwendung kommen muss.
Der Gesamtbereich des Bebauungsplans
(B-Plan) ist aus dem Lageplan zu ersehen. Nach Fortschritt des B-Plans kann dann die Altsiedlung
Friemersheim in Teilbereichen entwickelt werden.
Der Antrag ist das Ergebnis eines
Arbeitskreises, in dem Vertreter der Mieter, des Bauvereins, der SPD, der CDU, Vertreter der
Verwaltung und Sachverständige teilgenommen haben.
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Gesamtbereich des Bebauungsplans
Der blau umrundete Bereich stellt den Bereich des B-Plans da
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