Altlastensituation im Bezirk Rheinhausen

Im Bezirk Rheinhausen gibt es eine Vielzahl von stillgelegten Müll-, Sondermüll und Industrie Deponien. Aus diesen Deponien können Schadstoffe ausgetragen werden, die vor allem das Grundwasser belasten können. Der Öffentlichkeit sind häufig diese Deponien und die davon ausgehenden Gefahren nicht bekannt, nur im Falle einer Neubebauung oder bei Offenlegung durch Naturereignisse geraten diese in die öffentliche Diskussion, so Manfred Krossa, stellvertretender SPD Vorsitzender im Bezirk Rheinhausen.

Für die Sicherheit der Bevölkerung und die Bereitstellung der nötigen Unterlagen für Bebauungsplanungen ist die Offenlegung der Standorte, die Zustände und die Gefahrenlagen dieser Deponien dringend erforderlich.
Exemplarisch soll hier die Altlastensituation bei der geplanten Bebauung an der Güterstraße genannt werden. Ein Teil des vorliegenden Grundstücks wurde jahrelang als Grabeland genutzt, obwohl dem Verpächter bekannt war, dass das Erdreich und der Untergrund stark belastet sind.
Erst bei der Bürgeranhörung, also viel zu spät, wurde die Öffentlichkeit informiert und den Nutzern des Grabelands vom Verzehr der Ernte abgeraten.

Auch an anderen Stellen in Rheinhausen befinden sich bedenkliche Altdeponien. Daher hat die SPD Fraktion für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen eine Anfrage formuliert:
Es ist bisher unklar, welche Deponien saniert werden müssen. Schnelles Handeln ist wichtig, da durch Verzögerungen die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zunehmen.
Bei welchen Altlasten werden Schadstoffe an die Umwelt abgegeben und wo werden gegebenenfalls die Grenzwerte nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchV) überschritten?
Sind Belastungen des Grundwassers bekannt und
liegen Kontaminationen mit leichtflüchtigen oder halogenisierten Kohlenwasserstoffen vor?
Nach dem (BBodSchG) besteht Handlungspflicht, wenn von Altablagerungen oder Altstandorten schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Sind der Verwaltung Deponien im Bezirk Rheinhausen bekannt, die unter diese Kategorie fallen und wie sehen hierfür die Sanierungspläne aus.
Wann werden die bisher nicht beprobten Altlastdeponien auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft und die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert?
Welche Reihenfolge der Sanierungsnotwendigkeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbewertung?
(Bitte jeden Standort aufführen)