Bürgerinnen und Bürger fühlen sich wohl, wenn ihr Umfeld eine städtebauliche gute Ausprägung besitzt. Gerade durch den
Baulückenparagraph §34 wird häufig dieses Gefühl gestört. Aufgabe der Politik ist es daher, frühzeitig
Wildwuchs zu vermeiden. Hier hilft das Werkzeug des Aufstellungsbeschlusses, um kritische Bereiche einer geordneten
Bebauung zuzuführen.
Dies gilt auch für den oben beschriebenen Bereich um die Wagnerstraße, welcher geprägt ist
durch eine ein- bis zweigeschossige Bauweise.
Vereinzelt gibt es Mehrfamilienhäuser, die diese prägende Bebauung deutlich überragen.
Durch die Aufgabe eines Kindergartens und die Auflösung einer Firma werden Baugrundstücke frei, die zurzeit nach
$34 Baugesetzbuch errichtet werden könnten. Ferner befindet sich im beschriebenen Bereich eine Brachfläche,
deren Nutzung zurzeit unklar ist.
Zur Einhaltung des städtebaulichen Gesamtkonzepts soll eine
der Ortssituation angepasste Bebauung festgeschrieben werden, die mit maximal zweigeschossiger Bauweise zugelassen wird, so dass sie
sich in das bisherige Umfeld konfliktfrei einfügt.
Die Bezirksvertretung Rheinhausen beantragt daher einen Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen der Kapellener-Straße,
der Hochfeldstraße, dem Mühlenswinkelsweg und der Wagnerstraße.
Die Nutzung könnte wegen der
zentralen Lage vorzugsweise behinderten- oder altengerechtes Wohnen anbieten.
Der Bereich der brachliegenden
Dreieckswiese, die an die Kapellenerstraße anschließt, sollte größtenteils Grünfläche bleiben, bei den verbleibenden Flächen ein
ausgewogenes Verhältnis von Wohngebäuden und Grünflächen erzielt werden.