Acht Tage nach der Kommunalwahl taucht plötzlich in der Planungsausschusssitzung eine Vorlage (DS 09-1430) zur
Verbindungsspange von der L 473n zum Gewerbegebiet Hohenbudberg auf, in der mitgeteilt wird, dass die Fördermittel nicht mehr in
Anspruch genommen werden können. Als Grund wird angegeben, dass die Stadt Duisburg den nötigen
Eigenanteil beim jetzigen Kreditrahmen nicht mehr aufbringen kann. Diese Vorlage erscheint plötzlich und überraschend
acht Tage nach der Kommunalwahl und 10 Tage nach der Einweihung der L 473n, obwohl das Erstellungsdatum
deutlich vor diesen Terminen liegt.
Die SPD hat im Vorfeld der Wahl darauf hingewiesen, dass aufgrund der
Umlenkung von finanziellen Mitteln im Haushalt eine Realisierung nur noch schlecht möglich sein dürfte.
Dies hatten die CDU und der Oberbürgermeister bestritten, die Querspange zum Gewerbegebiet sollte nur zeitlich
etwas später kommen. Die CDU hat es sogar noch groß in ihr Wahlkampfkonzept aufgenommen, nach dem Motto:
„wir regeln das, aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, hieß es doch immer bei der CDU.
Auch in diesem Fall wurde wieder einmal nachhaltig die Kompetenz der Bezirksvertretung (BV) Rheinhausen
beschnitten, denn für die BV ist diese Vorlage nur als Mitteilungsvorlage ausgewiesen, obwohl sie rechtlich gesehen in der BV als
Anhörung behandelt werden müsste.
Vom Zeitablauf her hätte diese Vorlage bereits in der BV Sitzung am 27.08.09
behandelt werden müssen. Da dies den politisch Verantwortlichen nicht passte, wurde diese Vorlage
bewusst zurückgehalten, denn es war ja 3 Tage vor der Kommunalwahl.
Auf eine Anfrage der SPD in der
Sitzung der BV vom 27.08.09 wurden die Mitglieder der Bezirksvertretung also bewusst belogen, denn bei
der Beantwortung durch die Verwaltung wurde klargestellt, dass der Bau der Verbindungsspange weiter verfolgt wird.
Mit welchen Ungereimtheiten muss denn in den nächsten Wochen noch gerechnet werden?