Die Fortbewegung von Rollstuhlfahrern, Menschen mit Behinderungen und Müttern mit Kinderwagen wird in der
Praxis häufig durch Bordsteinkanten und Treppenstufen unnötig erschwert. Fast unmöglich wird es für
diese Personengruppen, wenn sie einen Zug der Bahn AG nutzen möchten. Als ein klassisches Beispiel
soll hier der Friemersheimer Bahnhof in Rheinhausen genannt werden. Die SPD Fraktion hat bereits in
der letzten Sitzung der Bezirksvertretung vorgetragen, dass die Barrierefreiheit spätestens am Bahnsteig
aufhört. Zwar werden zurzeit Rampen erstellt, die barrierefrei zu den Bahnsteigen führen, doch
der Einstieg in die Wagons ist für Reisende, die in der Mobilität eingeschränkt sind, nicht möglich.
Wie bereits in der Presse zu lesen, läuft einer der Zuwege in eine Sackgasse. Mit diesem
Artikel soll eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Erstellung der Rampen keineswegs den
barrierefreien Zugang zu den Zügen gewährleistet.
Im Gleichstellungsgesetz ist festgeschrieben, dass eine umfassende Barrierefreiheit gewährleistet
wird. Wie weit auseinander liegen hier Gesetz und Realität!
Obwohl die neue Planung am
Friemersheimer Bahnhof darauf abzielt, Züge und Stationen leichter zu erreichen, damit Eltern mit
Kinderwagen, Senioren und Menschen mit Behinderungen das Reisen erleichtert wird, ist die Situation vor Ort
mehr als unbefriedigend. Der Bahnsteig ist auch nach dem Bau von Rampen nur schwierig bis unmöglich zu
erreichen.
Ist das erste Ziel Bahnsteig dann endlich erreicht, kommt eine viel größere
Hürde. Der Abstand vom Bahnsteig zu den Zügen ist nicht normgerecht, sowohl für die Einstiegshöhe wie auch
für die Differenz zwischen Zug und Bahnsteig. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Einstiegsituationen
zwischen S-Bahn und Regionalexpress.
Einstiegshilfen, die z.B. am Duisburger Hauptbahnhof
eingesetzt werden, wie eingebaute Rampen im Zug bzw. hydraulische Übergänge, sind nicht vorhanden
oder sind durch den Höhenunterschied zwischen Zug und Bahnsteig nicht einsetzbar.
Die
Barrierefreiheit, so wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt, ist hier nicht vorhanden und ist auch kein
integraler Bestandteil der laufenden Planung.
Was nutzt also der Bau von aufwändigen Rampen zum
Bahnsteig, wenn es dann nicht mehr weitergeht?
Das Beispiel Friemersheimer Bahnhof ist ohne
Probleme auf fast alle kleineren Bahnhöfe eins zu eins übertragbar. Das Reisen mit dem Zug ist nur gesunden
mobilen Menschen möglich, der Inhalt des Gleichstellungsgesetzes wird nicht in die Praxis umgesetzt.
Hier heißt es für die Bahn AG endlich mal umzudenken.
Eine leistungsfähige Bahn AG muss sich um alle Fahrgäste
gleich gut kümmern, daran wird sie gemessen.