Bereits 1290 wurde das heutige Haus Kaldenhausen geschichtlich bekannt. In einem Schreiben des Grafen
Theodor von Kleve an die Stadt Duisburg wurde das ehemalige Rittergut Proth erstmalig erwähnt.
Anschließend änderte sich der Name in Proyt oder Prouth, um schließlich als Rittergut Preut in die
Geschichte einzugehen. Kein Wunder, dass dieses ehrwürdige Gemäuer denkmalgeschützt ist. Nach dem Verkauf des
Herrenhauses, der Scheune und der Remise an einen Bauträger sollte der Bereich in altem Glanz
erstrahlen.
Doch die Versprechungen mit den wunderschönen architektonischen Planungen wurden nicht
eingehalten. Scheune und Remise wurden an einen anderen Bauträger weiterveräußert, der den Bau von
Einfamilienreihenhäusern plante - ein Bruch in der Architektur, eine Zerstörung des Denkmals. Das
Rittergut mit seinem Innenhofcharakter soll verschwindet, um maximaler Profit zu erzielen.
Die örtliche Politik ist mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden.
In gemeinsamen Gesprächen
wurde der Entschluss gefasst, hier einen ordentlichen Bebauungsplan zu erstellen. Damit nicht doch vom
Bauträger Nägel mit Köpfen gemacht werden kann, wird über einen Dringlichkeitsantrag ein
Aufstellungsbeschluss erwirkt, der die augenblickliche Bauplanung stoppt.
Der vom Planungsamt der
Stadt Duisburg erarbeitete Bebauungsplan wird dann eindeutig regeln, wie innerhalb des Denkmals gebaut werden
kann, damit auch unsere Kinder Denkmäler der Geschichte ihrer Heimat ansehen können.