Anfrage der Verwaltung bei der Bezirksregierung bezüglich der Handhabung der Bezirkssatzung

Nachdem die Verwaltung erklärt hat, erst einmal wieder nach der alten Praxis zu verfahren und die Anwendung der geltenden Bezirkssatzung mit den Beschlussrechten der Bezirksvertretung zu wahren, ist bislang von der Erhebung einer Kommunalverfassungsklage abgesehen worden. Von der Verwaltung war angekündigt worden, die Bezirksregierung zeitgleich um eine rechtliche Bewertung anzurufen, da die Stadt Duisburg in der Frage zur Auslegung von Bauordnungsangelegenheiten nach § 34 nicht zu einer einvernehmlichen rechtlichen Bewertung kommt.

Da dies kein Dauerzustand sein kann und die SPD Fraktion in den bisherigen Sitzungen keine weiteren Rückäußerungen über Inhalt, Art und Zeitachse gehört hat, stellen sich für uns daher folgende Fragen:

  1. Wann wurde die Bezirksregierung offiziell angerufen?
  2. Wie lautet die genaue Fragestellung für die rechtliche Prüfung der Bezirksregierung?
  3. Wie lautet die Antwort der rechtlichen Prüfung?
  4. Welche Probleme waren dafür ausschlaggebend, dass die rechtliche Prüfung nicht durch die Verwaltung der Stadt Duisburg durchgeführt werden konnte?