Nachdem die Verwaltung erklärt hat, erst einmal wieder nach der alten Praxis zu verfahren und die Anwendung der
geltenden Bezirkssatzung mit den Beschlussrechten der Bezirksvertretung zu wahren, ist bislang von der Erhebung einer
Kommunalverfassungsklage abgesehen worden. Von der Verwaltung war angekündigt worden, die Bezirksregierung zeitgleich
um eine rechtliche Bewertung anzurufen, da die Stadt Duisburg in der Frage zur Auslegung von
Bauordnungsangelegenheiten nach § 34 nicht zu einer einvernehmlichen rechtlichen Bewertung kommt.
Da dies kein Dauerzustand sein kann und die SPD Fraktion in den bisherigen Sitzungen keine weiteren
Rückäußerungen über Inhalt, Art und Zeitachse gehört hat, stellen sich für uns daher folgende Fragen: