Die Geschichte, die sich um diese Genehmigung rankt, ist schon abenteuerlich und teilweise skandalös. Im ersten Anlauf sollte
eine Versammlungsstätte genehmigt werden, dann folgte, wegen der hohen Anforderungen an eine Versammlungsstätte, ein
Genehmigungsantrag zur Errichtung eines Internetcafes, Billiardcafes mit zusätzlichem Vereinsheim.
Diese Beschlussvorlage hat die Bezirksvertretung (BV) am 25.06.09 beraten und bei der Abstimmung abgelehnt.
Wegen
dieser negativen Beschlussfassung will die Bauverwaltung der BV rügen. Pech gehabt! Dies geht aber
nicht mehr, weil auch der zur Abstimmung vorgelegte Antrag zwischenzeitlich wieder geändert wurde und somit die ursprüngliche
Vorlage gegenstandslos ist.
Mit dem nun aktuell vorliegenden neuen Antrag soll nur noch ein Billiard- und
Internetcafe genehmigt werden. Dies beabsichtigt die Verwaltung nun zu bewilligen, vor allem mit der
Begründung der Einhaltung von Fristen.
Diesen Schritt der Verwaltung lehnt die SPD ab! Nach unserer Auffassung muss eine neue Vorlage
erstellt werden, sonst würde sich ein Verstoß gegen die Bezirkssatzung darstellen.
Da in der Vergangenheit bereits
mehrfach gegen die Satzung der BV verstoßen wurde, werden wir diesen weiteren Affront so nicht
hinnehmen, denn auch an der Genehmigungsfähigkeit selber haben wir erhebliche rechtliche Zweifel.
Sollte die
Verwaltung sich trotzdem dazu durchringen, die Genehmigung kurzfristig zu erteilen, werden wir ein
Kommunalstreitverfahren einleiten.
Bei der gestrigen Zusammenkunft haben sich alle Fraktionen bereit erklärt,
sich dem Klageweg anzuschließen, auch die CDU, deren Fraktionsvorsitzender am Vortag in der Presse noch
anders zitiert wurde.
Der vorliegende Antrag, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt,
ist aus unserer heutigen Sicht auch nicht beschlussfähig, da er Mängel in der Beurteilung durch das
Bauordnungsamt enthält. Dies betrifft im Wesentlichen die Anzahl der Stellplätze, die zu große Entfernung der Stellplätze
zum beantragten Objekt und deren Lage. Des Weiteren sehen wir die Aussage, dass es sich nicht um eine
Vergnügungsstätte sondern um eine Sportstätte handelt, für falsch an.
Die von der Verwaltung im letzten Gespräch
vorgetragene rechtliche Würdigung wird in der Auslegung von uns nicht geteilt, zumal die Verwaltung in der zurückgezogenen Vorlage
andere Fakten zur Beurteilung anführt, als die in der aktuellen Vorlage.
Bei der nun abgespeckten Version ist die
Zahl der erforderlichen Stellplätze gleich, die zumutbare Entfernung zu den Stellplätzen hinsichtlich der
Entfernung aber unterschiedlich bewertet. In der alten Vorlage sollte sie kleiner 300 m sein und
bei der neuen wird auch ein Abstand bis 350 m akzeptiert. Nachgemessen wurden auf dem Stadtplan 349 m.
Zu den in diesem
Fall vorliegenden Fakten sehen wir auch die geltende Rechtssprechung anders als die Bauverwaltung.
Hierzu werden wir in den nächsten Tagen noch ausführlich Stellung beziehen, wenn uns alle Fakten vorliegen, wir sie
sichten konnten und uns die noch fehlenden Unterlagen zur Verfügung stehen.
Bedauerlich ist,
dass jetzt der Verfahrensablauf so eskaliert, obwohl die Politik schon früh eindeutige Signale gesetzt hat. Auch der
Oberbürgermeister Adolf Sauerland war hier persönlich eingeschaltet worden und hat die Meinung der BV bestätigt.
Über den hier dargestellten Ablauf eines Genehmigungsverfahrens mag sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Nun müssen
wir abwarten, wie die Reaktion der Verwaltung in den nächsten Tagen aussieht. Erst an diesen
Entscheidungen werden wir unser politisches Handeln ausrichten.