Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland,
ich habe heute der Stadtverwaltung in meiner Eigenschaft als
Sprecher der Bürgerinitiative "Freibad Toeppersee" die Unterschriften von 25.000 wahlberechtigten Duisburgern übergeben, die
sich im Rahmen eines Bürgerbegehrens gemäß § 26 GO NRW für einen Erhalt des Freibades Toeppersee in Kombination mit dem
neu zu errichtenden Hallenbad einsetzen.
Weitere Unterschriften werde ich vor Ablauf der gesetzlichen Frist bis
spätestens zum 25. Juli 2007 bei der Verwaltung einreichen.
Die Bürgerinitiative sieht das Ziel, für die
Einleitung eines Bürgerbegehrens mindestens 15.000 Unterschriften vorzulegen – unabhängig von der Prüfung durch die
Verwaltung –als erreicht an. Um dem Rat der Stadt die Möglichkeit zu geben, nunmehr unverzüglich die
Zulässigkeit des Einwohnerantrages festzustellen, haben wir uns daher zu der vorzeitigen Abgabe der Listen entschlossen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland, die Bürgerinitiative versteht sich mit ihrem Wunsch auf Einleitung
eines Bürgerbegehrens für den Erhalt des Toepperfreibades in Kombination mit dem Hallenbad nicht als Gegner sondern als
Partner des Rates der Stadt. Sie nutzt die im Landtag beschlossene rechtliche Möglichkeit, einen Ratsbeschluss, der nicht
dem Willen der Einwohner entspricht, durch den Rat der Stadt noch einmal überprüfen zu lassen.
Da der Gesetzgeber
in der Gemeindeordnung des Landes NRW ausdrücklich aufgenommen hat, dass "die Verwaltung ihren Einwohnern bei der Einleitung
eines Einwohnerantrages behilflich ist", ist es wohl auch als ein Indiz für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander
und nicht als Gegnerschaft zu werten.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass die Bürgerinitiative von der
Unterstützung durch die Verwaltung reichlich Gebrauch gemacht hat.
Irritiert sind wir jedoch über Aussagen eines
örtlichen Politikers, wonach die Initiative "nie und nimmer erfolgreich sein kann – da auch noch andere formaljuristische Gründe
(GO NRW) dagegen sprechen."
Wir befürchten, dass dem Wunsch von mehr als 25.000 Einwohnern dieser
Stadt auf Einleitung eines Bürgerbegehrens wenig Respekt entgegen gebracht wird und mit formaljuristischen Schritten diese
demokratisch legitimierte Bürgerbeteiligung erschwert werden soll.
Wir bitten Sie daher – sowohl in Ihrer
Eigenschaft als Chef der Verwaltung wie auch des Rates – alles in Ihrer Möglichkeit stehende zu unternehmen, dem Antrag der
Bürgerinnen und Bürger ohne zeitliche Verzögerung oder Behinderung zu entsprechen und ihn dem Rat der Stadt zur Beratung vorzulegen.
Dass ein Bürgerbegehren auch als Chance für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung verstanden werden
kann, zeigt unter anderem ein Beispiel aus der Gemeinde Bedburg. Hier hat der Rat im September 2006 einem
Bürgerbegehren gegen einen Rathausumzug entsprochen, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines
Bürgerbegehrens spätestens 3 Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden war.
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister Sauerland, ich möchte daher abschließend noch einmal die Bitte an Sie richten, alles Ihnen Mögliche zu
unternehmen, damit nach erneuter Beratung im Rat der Stadt das Freibad am Toeppersee für die Bürgerinnen und Bürger seine Türen
bald wieder öffnet.
Mit freundlichen Grüßen
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Hans Joachim Klein (Sprecher der Initiative) |