Offener Brief der Bürgerinitiative "Freibad Toeppersee" an den OB Adolf Sauerland
Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibades Toeppersee

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland,
ich habe heute der Stadtverwaltung in meiner Eigenschaft als Sprecher der Bürgerinitiative "Freibad Toeppersee" die Unterschriften von 25.000 wahlberechtigten Duisburgern übergeben, die sich im Rahmen eines Bürgerbegehrens gemäß § 26 GO NRW für einen Erhalt des Freibades Toeppersee in Kombination mit dem neu zu errichtenden Hallenbad einsetzen.
Weitere Unterschriften werde ich vor Ablauf der gesetzlichen Frist bis spätestens zum 25. Juli 2007 bei der Verwaltung einreichen.
Die Bürgerinitiative sieht das Ziel, für die Einleitung eines Bürgerbegehrens mindestens 15.000 Unterschriften vorzulegen – unabhängig von der Prüfung durch die Verwaltung –als erreicht an. Um dem Rat der Stadt die Möglichkeit zu geben, nunmehr unverzüglich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages festzustellen, haben wir uns daher zu der vorzeitigen Abgabe der Listen entschlossen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland, die Bürgerinitiative versteht sich mit ihrem Wunsch auf Einleitung eines Bürgerbegehrens für den Erhalt des Toepperfreibades in Kombination mit dem Hallenbad nicht als Gegner sondern als Partner des Rates der Stadt. Sie nutzt die im Landtag beschlossene rechtliche Möglichkeit, einen Ratsbeschluss, der nicht dem Willen der Einwohner entspricht, durch den Rat der Stadt noch einmal überprüfen zu lassen.

Da der Gesetzgeber in der Gemeindeordnung des Landes NRW ausdrücklich aufgenommen hat, dass "die Verwaltung ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich ist", ist es wohl auch als ein Indiz für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander und nicht als Gegnerschaft zu werten.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass die Bürgerinitiative von der Unterstützung durch die Verwaltung reichlich Gebrauch gemacht hat.

Irritiert sind wir jedoch über Aussagen eines örtlichen Politikers, wonach die Initiative "nie und nimmer erfolgreich sein kann – da auch noch andere formaljuristische Gründe (GO NRW) dagegen sprechen."

Wir befürchten, dass dem Wunsch von mehr als 25.000 Einwohnern dieser Stadt auf Einleitung eines Bürgerbegehrens wenig Respekt entgegen gebracht wird und mit formaljuristischen Schritten diese demokratisch legitimierte Bürgerbeteiligung erschwert werden soll.

Wir bitten Sie daher – sowohl in Ihrer Eigenschaft als Chef der Verwaltung wie auch des Rates – alles in Ihrer Möglichkeit stehende zu unternehmen, dem Antrag der Bürgerinnen und Bürger ohne zeitliche Verzögerung oder Behinderung zu entsprechen und ihn dem Rat der Stadt zur Beratung vorzulegen.

Dass ein Bürgerbegehren auch als Chance für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung verstanden werden kann, zeigt unter anderem ein Beispiel aus der Gemeinde Bedburg. Hier hat der Rat im September 2006 einem Bürgerbegehren gegen einen Rathausumzug entsprochen, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens spätestens 3 Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden war.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland, ich möchte daher abschließend noch einmal die Bitte an Sie richten, alles Ihnen Mögliche zu unternehmen, damit nach erneuter Beratung im Rat der Stadt das Freibad am Toeppersee für die Bürgerinnen und Bürger seine Türen bald wieder öffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Hajo
Hans Joachim Klein
(Sprecher der Initiative)