Nach dem Gesetzt ist die Verwaltung verpflichtet, ein Bürgerentscheid mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu
unterstützen, dies besagt die Verordnung über Bürgerentscheide vom Juli 2004.
Dort steht eindeutig in § 4, dass
die Stimmberechtigten in geeigneter Weise über die Auffassungen der jeweiligen Bürgerinitiative (BI) und der innerhalb der
Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen zu informieren sind.
Dies war auch bis vor kurzem noch Auffassung der
Verwaltung. Nur im Amtsblatt und auf einer Seite des Internetauftritts der Stadt Duisburg sollten Informationen
weitergegeben werden. Nach dem Eilantrag der Bürgerinitiative hat die Verwaltung wohl noch einmal die Verordnung
vom Juli 2004 gelesen und ist jetzt zu einem neuen Mini-Infofaltblatt entschlossen.
Dieses Verhalten zeigt aber nur die Spitze des Eisberges, denn die Verwaltung (Schreiben vom 31.10.2007) wusste
schon vorab, wie der Rat am 4.11.2007 entscheiden wird. Trotz dieser Gewissheit stellt sie den jeweiligen Organen ein
Zeitlimit von 36 Stunden zur Erstellung ihrer Meinung für das Infofaltblatt. Die endgültige Entscheidung über die
Form und den Umfang der Informationen zum Bürgerentscheid liegt, bedingt durch den gestellten Eilantrag, nicht mehr bei der
Verwaltung sondern beim Rat der Stadt Duisburg. Der Rat tagte am Montag und das Ultimatum für die Textabgabe läuft
bereits am Mittwoch um 8.00 Uhr ab.
Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden, wie es
heißt.
Die Verwaltung hatte mehr als drei Monate Zeit diesen Prozess vorzubereiten, dies ist ihre
gesetzliche Aufgabe. Das was bisher geleistet wurde, entspricht bei weitem nicht dem Inhalt des Gesetzes.
Das eine Bürgerinitiative bei der Durchführung ihrer demokratischen Selbsthilfe gesetzlich verankerte Rechte erkämpfen muss, ist
der BI gegenüber eine Unverschämtheit.
Dieses Verhalten bei diesem Verfahren so zu agieren, ist man von der Verwaltung
bereits gewohnt.
Mit Begründungen, wie in diesem Fall mit abenteuerlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
und anderen Argumentationen, wird versucht, die Sache kaputt zu machen.
Eine Ausnahme bildete hier bisher
nur die Bürgerberatung.
Es ist abzuwarten, wie sich die Verwaltung bei der Festlegung der Anzahl und der Orte
der Abstimmlokale abschließend festlegen wird, denn die Auslegung in der Satzung der Stadt Duisburg entspricht auch hier
nicht mehr der Verordnung vom Juli 2004, nach der die Zahl nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten sowie der Zahl der
Stimmberechtigten je Wahllokal festzulegen ist. Dies trifft bei einem Wahllokal pro Kommunalwahlbezirk nicht zu. Die
erforderlichen Erleichterungen und die Erreichbarkeit für Menschen mit
Behinderungen müssen auch gegeben sein.
Interessant werden auch die Kosten für das Bürgerbegehren sein,
die ja sicherlich noch nach den alten Kriterien ermittelt wurden und von der Bürgerinitiative aufgrund vergleichbarer Kosten bei
anderen Bürgerentscheiden angezweifelt werden. Gerade aus diesem Grunde heraus hatte die Bürgerinitiative einen Kompromissvorschlag
zum Erhalt des Toeppersee Freibads gemacht, um diese Kosten zu sparen.
Dies wollte die
schwarz-grüne Mehrheit im Rat dieser Stadt aber nicht.
Reiner Friedrich
Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen