Viele Leute meinen, die Gefährdung durch die CO-Pipeline berührt nicht die Duisburg Rheinhauser
Bürger. Diese globale Aussage trifft sicherlich nicht für die Bürger in Hohenbudberg und
Friemersheim Dorf zu, ihre Wohnbereiche gehören schon zum Einwirkungsbereich eines Störfalls, denn die Leitung liegt nur
ungefähr 250 m Luftlinie von der nächsten Wohnbebauung auf Rheinhauser Gebiet entfernt.
Wie nun zu
erfahren war, ist die Leitungstrasse noch nicht einmal von Kampfmitteln geräumt worden. Auch die genaue
Suche im Einzugsbereich der Trasse, so wie sie im Planfeststellungsverfahren vorgeschriebenen ist, wurde nicht durchgeführt.
Durch diese Fehler im Verfahren bedingt, darf eine Freigabe der Leitung nicht erfolgen.
Die Bedenken der SPD
zum Thema Kampfmittelräumung im Umfeld der CO Pipeline führte zur Erstellung einer Anfrage an die Verwaltung.
Diejenigen, die den 2.Weltkrieg mitgemacht haben oder noch einiges aus Erzählungen kennen, wissen,
dass gerade im Bereich des geplanten Rohrleitungsdurchstiches der CO Leitung durch den Rhein erbitterte Kämpfe mit Artilleriebeschuss
und Luftangriffen stattfanden, denn die Amerikaner haben dort versucht, einen Brückenkopf über den Rhein zu bilden.
Nicht nachvollziehbar ist daher für uns, dass die Stadt Duisburg hinsichtlich der Bombenräumung eine Anfrage an die
Bezirksregierung stellt, denn das städtische Ordnungsamt ist doch für die Kampfmittelräumung auf ihrem
Stadtgebiet zuständig. In der Regel veranlasst das Ordnungsamt die Bombenräumung, die dann wieder durch die
Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wird. Im Auftrag des Landes NRW werden zwei Kampfmittelräumdienste
betrieben, welche in Düsseldorf und Arnsberg ansässig sind. Von hier wird im Einsatzfall die
Kampfmittelräumung organisiert.
Die Kampfmittelräumung ist gemäß §1 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz Aufgabe des
örtlichen Ordnungsamtes. Dieses hätte dann auch gemäß dem Genehmigungs- und Bauverfahren eingebunden
sein müssen und eine Freigabe erteilt haben.
Im Zweifelsfall hätten sie sonst sofort einschreiten müssen. Selbst im
Versäumnisfall des Bauherrn eine Meldung abzusetzen, hätte die Behörde einschreiten müssen, denn das Bauprojekt war und ist
hinreichend öffentlich bekannt.
Da für die SPD Fraktion dieser Vorgang nicht nachvollziehbar
ist, werden wir für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen eine Anfrage stellen. Vor allem
unter dem Gesichtspunkt, welchen Grund es hatte, dass die Stadt Duisburg eine Anfrage zur Kampfmittelräumung an die Bezirkregierung
gestellt hat, obwohl sie selber, gemäß Gesetz, für diese Maßnahmen zuständig ist.