Einspeisung für Eigenerzeugungsanlagen-Betreiber

Das deutsche Übertragungsnetz für elektrische Energie ist so konstruiert, dass vorwiegend Großanlagenbetreiber einspeisen können. Das führt dazu, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Eigenerzeugungsanlagen nach dem EEG (erneuerbare Energien Gesetz) immer in das bestehende Versorgungsnetz einspeisen können. Eigenerzeuger haben zurzeit nur die Möglichkeit, in das Niederspannungsnetz - der im Haus vorhandene Elektroanschluss - einzuspeisen.
Zu viele Anbieter nach dem EEG überlasten das Niederspannungsnetz, es treten unzulässige Überspannungen auf. Daher kann es vorkommen, dass die Netzbetreiber die Einspeisung von EEG Energien ablehnen,
so Manfred Krossa von der Bezirksfraktion der SPD Rheinhausen.

Die Produktion von elektrischer Energie nach dem EEG wird nach den Prognosen zukünftig stark ansteigen. Der Einspeisung entgegen stehen aber die zurzeit angebotenen Einspeisepunkte ins lokale Niederspannungsnetz.
Der Gesetzgeber hat diese Lücke im System bereits erkannt und in der neuesten Fassung des EEG berücksichtigt.
Das Gesetz schreibt vor, dass höherwertige Einspeisepunkte vom Netzbetreiber und zwar auf dessen Kosten, bereitgestellt werden müssen.


Warum muss hier rasch gehandelt werden?
Die Jagd nach besseren Wirkungsgraden von Heizanlagen hat dazu geführt, dass Miniblockkraftwerke für Ein- und Mehrfamilienhäuser entwickelt wurden.
Diese Heizungsanlagen bestehen aus einem Heizkreislauf mit angeschlossenem Stromgenerator.
Die Energie, die früher an die Außenluft abgegeben wurde, wird nun für die Produktion elektrischer Energie genutzt.
So eine Anlage produziert „nebenbei“ 14 bis 30 KWh elektrische Energie.
Da viele Heizungsanlagen erneuert werden müssen und die Besitzer energiebewusster bei den Anschaffungen handeln, muss davon ausgegangen werden, dass es bei der derzeitigen Netzstruktur erhebliche Engpässe geben wird, so Manfred Krossa.

Um zu erfahren, wie gut unsere Stadtwerke im Bezirk Rheinhausen vorbereitet sind, hat die SPD Fraktion eine Anfrage gestellt. Die Verwaltung wird darin bebeten folgende Fragen zu beantworten:
Ist zu befürchten, dass im Bezirk Rheinhausen eine Verweigerung der Einspeisung ansteht?
Sinnvoll ist die Einspeisung von EEG Energien in übergeordnete Netzstrukturen, damit die eingespeiste Energie nicht nur lokal verbraucht werden kann. An mehreren Stellen des Bezirks werden oder wurden neue Transformatoren installiert. Ist geplant, für den Bezirk Rheinhausen übergeordnete Netze als Einspeisungspunkt anzubieten?
Die Entwicklung von Kleinblockkraftwerken (Heizung incl. Stromproduktion mit Wirkungsgraden über 90 %) für Mehr- und Einfamilienhäuser hat mittlerweile Serienreife erlangt. Die Preise für solche Anlagen liegen in einem attraktiven Bereich, so dass damit zu rechnen ist, dass diese Heizungsanlagen künftig in hoher Stückzahl betrieben werden. Wie gedenken die Stadtwerke die entstehenden Energiemengen aufzunehmen?
Für Duisburg ist eine Studie zum Einsatz erneuerbarer Energien erstellt worden, die zeigt, dass große Teile des Energiebedarfs über EEG Einspeisung erfolgen könnte. Gibt es Planungen, die die vorhandenen Netzstrukturen auf diese Einspeisung vorbereiten?
Wenn ja, wann kann mit dem Einsatz gerechnet werden?