In der Mitteilungsvorlage: 07-0449/2 zur Planung der Erweiterung
der Müllverbrennungsanlage Krefeld, wird unter „Offene Fragen zu Auswirkungen auf das
Duisburger Stadtgebiet“ unter „2) Lärmimmisionen“ folgende Änderung des Wohngebiets
beschrieben:
Die Wohnbebauung um den Immissionsaufpunkt IP3 am Heideweg 55 in
Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen wurde als allgemeines Wohngebiet eingestuft.
Die Umwandlung der bisherigen Wohnqualität eines reinen Wohngebietes in ein
allgemeines Wohngebiet kann nicht akzeptiert werden, da dies für die Bewohner eine deutliche Minderung
der Wohnqualität und dem Wert ihrer Immobilien darstellt.
Außerdem kann nicht akzeptiert werden, dass die Lärmbelastung in diesem, durch Landwirtschaft geprägten
Raums, ansteigen soll. Die zu erwartenden Belastungen durch PM10 Feinstäube ist
hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung
Rheinhausen bitten daher Herrn Oberbürgermeister Sauerland und die Verwaltung der Stadt Duisburg alle
ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um zu verhindern, dass das
Quartier Heideweg von einem „Reinen Wohngebiet“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt wird.