Mit dem Hintergrund der verfassungswidrig erklärten Vermögensteuer haben Hauseigentümer von selbst
genutzten Eigenheimen Widerspruch gegen die Erhebung der Grundsteuer 2006 erhoben. Die Bürger
Duisburgs, die gegen die Grundsteuererhebung 2006 Widerspruch erhoben hatten, erhielten in den letzten Wochen von der
Stadt ein Schreiben, worin die Stadt Duisburg darauf hinweißt, dass das
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht nicht angenommen wurde und das Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten der beklagten Gemeinde entschieden wurde. Daraus leitet die
Stadt Duisburg ab, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Dabei verschweigt sie aber, dass
zwischenzeitlich ein Verfahren bezüglich der Erhebung der Grundsteuer beim Oberverwaltungsgericht Münster
anhängig ist.
Aus diesem Grunde wäre zu empfehlen, nicht der Empfehlung der Stadt zu
folgen und den Widerspruch niederzuschlagen, sondern ihn bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem
OVG Münster aufrecht zu erhalten.
Hintergrund:
Die Verfassungsbeschwerde gegen
die Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Der Beschluss des Gerichtes erging ohne
eine Begründung des Sachverhaltes zur Entscheidung des Urteils. Daraufhin hatten sich die Beschwerdeführer an das
Finanzgericht gewand. Auch das Finanzgericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Als Folge wurde
eine Revision beim Bundesfinanzhof und gleichzeitig eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
beantragt, die zurzeit noch anhängig ist. Das Verfahren ist also weiterhin offen.
Warum der
Vergleich mit der Vermögenssteuer?
Da selbst genutzte Immobilien keinen Ertrag abwerfen, hatten sich
die Beschwerdeführer gegen die Steuerpflicht gewandt, da der Fiskus mit dem Verfahren auf die
Substanz des Vermögens zugreift. In der Klagebegründung und in dem vorher geführten Vorverfahren wurde
geltend gemacht, dass es sich bei selbst genutzten Immobilien um ein Gebrauchseigentum handelt und die
Erhebung der Grundsteuer einen Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit gem. Art. 14 GG und Art. 2 GG darstellt.
Hier wurde die Parallele zur bereits 1995 für verfassungswidrig erklärten Vermögensteuer gesucht.
Hier heißt
es jetzt abwarten und den höchstrichterlichen Spruch erwarten. Bis dahin ist das Verfahren, wie üblich,
schwebend.
Reiner Friedrich
Vorsitzender des SPD Bezirksverbandes