Die Verwaltung möge prüfen, ob es nicht möglich ist, mit den konfessionellen Trägern von stillgelegten
Kindergarteneinrichtungen Vereinbarungen zu treffen, die Kindergartengebäude der Stadt mietfrei zur Verfügung zu stellen um diese
weiterer als Kindergarten zu nutzen.
Hierdurch würden, bei der gesetzlich geforderten und gewünschten Ausweitung des
Kindergartenangebotes für die nächsten Jahre, die Planungen und Umsetzung teuere Neubauten vermieden. Dass hier gehandelt
werden muss, zeigt schon allein der gesetzliche Anspruch auf Kindergartenplätze für Kinder unter drei
Jahren.
Die Stadt würde die Betriebskosten und den notwendigen Instandhaltungsaufwand tragen, so dass die konfessionellen Träger von
diesen Kosten befreit würden. Durch die mietfreie Bereitstellung der Gebäude könnten sie aber
trotzdem einen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Kindererziehung leisten.
Als Beispiel hierfür könnte der
Kindergarten Wagnerstraße dienen.