Kompensationskonzept Bebauungsplan 1025 - Nördliche Rathausallee
Im Rahmen der Bürgerinformation Nördliche Rathausallee teilte das Amt für Stadtentwicklung mit, dass
für dieses Bauvorhaben ein ortsnahes Kompensationskonzept erarbeitet würde, so wie es Ergebnis der
Projektwerkstatt Rumeln-Kaldenhausen war.
Vom Kompensationskonzept scheint nun keine Rede mehr
zu sein, mit einer Ersatzgeldzahlung soll die Kompensation abgewickelt werden.
Entscheidungen von
Planern sind in der Regel unwiderruflich und - gemessen in den Spannen menschlicher Lebenszeit - von überaus
hartnäckiger Dauer. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld nachhaltig für die Zukunft vorzusorgen. Dieses
war eines der Ziele der Ideenwerkstatt Rumeln-Kaldenhausen. Abgesprochen wurde, dass sich alle weiteren
Planungen, die im Rahmen dieses Bürgerworkshops durchgeführt werden, an diese Richtlinien zu orientieren
haben.
Da hier scheinbar nicht alles rund läuft, richtet die SPD Fraktion folgende Fragen an die
Verwaltung:
Wo bleiben der Gedanke einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der Agenda-Prozess und die Richtlinien der
Ideen-Werkstatt?
Bei der Bauleitplanung hat die öffentliche Hand eine besondere Sorgfaltspflicht. Das betrifft auch die ausreichende
Durchgrünung der entstehenden Bebauung (eingriffsnahe Kompensation).
Wie sollen diese Richtlinien hier
verwirklicht werden?
Gegenstand der Projektwerkstatt Rumeln-Kaldenhausen war auch die Verbesserung des örtlichen Grünzugs und die
Stärkung des Naherholungsgebietes.
Wird dieses Konzept nun verworfen?
Mit der Stärkung des Umweltschutzgedankens fließen neue Konzepte einer Ökologisierung von Nutzungen in die Planung
ein.
Werden diese im Baugebiet verwirklicht?
Wie sehen die Stellungnahmen der "Unteren Landschaftsbehörde" und des Landschaftsbeirates für dieses
Kompensationskonzept aus?
Wenn der Investor Ausgleichszahlungen in ein Öko-Konto einzahlt, ist es dann gewährleistet, dass im Falle der
Aufwertung des Grüngürtels Rumeln-Kaldenhausen diese Gelder eingesetzt werden können?