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Rheinhauser Ratsmitglieder in den Duisburger Ratsausschüssen
Hauptausschuss und Finanzausschuss
Elke Patz
Ausschuss für Arbeit / Soziales und Gesundheit
Elisabeth Liß
Rainer Schütten
Kulturausschuss
Elisabeth Liß
Rainer Schütten
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr
Elke Patz
Personal- und Verwaltungsausschuss
Elisabeth Liß
Schulausschuss
Jürgen Edel
Reiner Friedrich
Rechnungsprüfungsausschuss
Rainer Schütten
Umweltausschuss
Reiner Friedrich
Betriebsausschuss DuisburgSport
Jürgen Edel
Betriebsausschuss Immobilien-Management Duisburg
Reiner Friedrich
Betriebsausschuss Einkauf und Service Duisburg
Jürgen Edel
Status des Rates
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt – dem obersten Organ der Gemeinde - vertreten sollen. Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat

"Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt."
(§ 40 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)

Die Ausschüsse - Vorarbeit für den Rat
Der Rat kann bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten. Sonst würden die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder wahrscheinlich überhaupt nicht mehr dazu kommen, ihren Beruf auszuüben. Sicherlich wäre ein so großes Gremium bei der Detailberatung unterschiedlichster Bereiche einfach überfordert.
Deshalb hat der Rat zu seiner Arbeitsentlastung 13 Ausschüsse gebildet, in denen Fachleute aus den Reihen des Rates und der Bürgerschaft ausführlich die Fragen vorberaten, über die der Rat zu entscheiden hat. Den Ausschüssen gehören jeweils bis zu 21 Mitglieder an; sie werden entsprechend dem Stimmenanteil der im Rat vertretenen Fraktionen besetzt.