Rheinhauser Ratsmitglieder in den Duisburger Ratsausschüssen
Hauptausschuss und Finanzausschuss |
Elke Patz |
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Ausschuss für Arbeit / Soziales und Gesundheit |
Elisabeth Liß |
Rainer Schütten |
Kulturausschuss |
Elisabeth Liß |
Rainer Schütten |
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr |
Elke Patz |
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Personal- und Verwaltungsausschuss |
Elisabeth Liß |
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Schulausschuss |
Jürgen Edel |
Reiner Friedrich |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Rainer Schütten |
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Umweltausschuss |
Reiner Friedrich |
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Betriebsausschuss DuisburgSport |
Jürgen Edel |
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Betriebsausschuss Immobilien-Management Duisburg |
Reiner Friedrich |
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Betriebsausschuss Einkauf und Service Duisburg |
Jürgen Edel |
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Status des Rates
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei
der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt – dem obersten Organ der Gemeinde -
vertreten sollen. Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre
alt ist und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat
"Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt."
(§ 40 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)
Die Ausschüsse - Vorarbeit für den Rat
Der Rat kann bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten. Sonst würden die
ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder wahrscheinlich überhaupt nicht mehr dazu kommen, ihren Beruf auszuüben.
Sicherlich wäre ein so großes Gremium bei der Detailberatung unterschiedlichster Bereiche einfach überfordert.
Deshalb hat der Rat zu seiner Arbeitsentlastung 13 Ausschüsse gebildet, in denen Fachleute aus den Reihen des Rates
und der Bürgerschaft ausführlich die Fragen vorberaten, über die der Rat zu entscheiden hat. Den Ausschüssen
gehören jeweils bis zu 21 Mitglieder an; sie werden entsprechend dem Stimmenanteil der im Rat vertretenen
Fraktionen besetzt.