Arbeitersiedlungen, die um 1950 bis Ende 1960 gebaut wurden, entstanden hauptsächlich durch die
Initiative gemeinnütziger Gesellschaften, oder der Industrie, bei der die Arbeiter beschäftigt waren.
Hiermit sollte preiswerter Wohnraum für die unteren Schichten der Bevölkerung geschaffen werden.
Durch den Verkauf ganzer Siedlungsgebiete besteht heute die Gefahr, dass durch neue Bebauung
der Siedlungscharakter zerstört wird.
Zur geplanten Nachverdichtungen einer solchen
Arbeitersiedlung, wie zum Beispiel in Rumeln-Kaldenhausen stellen sich für die SPD Fraktion
grundsätzliche Fragen zur städtebaulichen Planung.
Charakteristisch für
Arbeitersiedlungen sind die verfügbaren Freiflächen für Kinder, Jugendliche und nachbarschaftliche Begegnung.
Durch den Verkauf von kompletten Siedlungen an private Investoren entstehen Begehrlichkeiten, diese Freiflächen einer
Bebauung zuzuführen, so auch in Rumeln-Kaldenhausen.
Mit welchen geeigneten Mitteln können geplante
Nachverdichtungen so gesteuert werden, dass der städtebauliche Charakter der Siedlungen nicht
beeinträchtigt wird? Des weitern interessiert, ob für weitere Arbeitersiedlungen im Bezirk
Rheinhausen ähnliche Projekte und geplante Nachverdichtungen bestehen.
Bezogen auf die demographischen
Gegebenheiten werden sich das Bild oder die Ansprüche an solche Siedlungen ändern. Mit welchem Mitteln will die
Planung diesen Veränderungen Rechnung tragen?
Juristisch wird heute leider vieles durchgesetzt was einem
städtebaulichen Gesamtkonzept entgegensteht. Welche Steuerungsmechanismen hat eine Kommune, um diese Prozesse
städteplanerisch und städtebaulich zu lenken?
Welche Rolle können in diesem Zusammenhang Erhaltungs- oder
Gestaltungssatzungen spielen?
Die Lenkung von Planungen kann heute durch das ?Aufstellen von
Masterplänen? gesteuert werden. Denkt die ?Stadt Duisburg im Rahmen von Masterplänen? dieser
Entwicklung Rechnung zu tragen?
Die SPD Fraktion bittet die Verwaltung, diese Fragestellungen in der nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung zu beantworten.