Kommunales Mitspracherecht zum Erhalt der Bahnverbindung Duisburg-Xanten

Kürzung der Geldmittel für die Gemeinden ist Ziel der CDU geführten Landesregierung. Wieder einmal muss das Wort Reform herhalten, wenn Verbindungen im Nahverkehr gestrichen oder bei den Schülerfahrtkosten 20 Millionen Euro eingespart werden sollen. Eine der bedrohten Nahverkehrsverbindungen ist der "Niederrheiner" die Bahnverbindung zwischen Duisburg und Xanten. In Paragraph 1 des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW wird das Mitspracherecht der Kommunen geregelt, hier setzt ein Antrag der SPD Fraktion an, in dem der Oberbürgermeister gebeten wird, das Mitspracherecht der Stadt Duisburg bei der Erstellung des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans wahrzunehmen, damit die Bahn- Nahverkehrsverbindung "Der Niederrheiner" mit dem aktuellen Angebot erhalten bleibt.

Wie wichtig die Bahn Nahverkehrsverbindung Duisburg – Xanten ist, hat eine Unterschriftenaktion gezeigt, bei der bisher 3377 Bürgerinnen und Bürger Rheinhausens für den Erhalt des "Niederrheiners" gestimmt haben.
Auch statistisch ist eine Zunahme der Fahrgastzahl um 39% pro Jahr ermittelt worden (aus: Geschäftsbericht 2005 des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein), was sicherlich auch mit der Einführung des halbstündlichen Taktes korreliert.

Mitspracherechte werden bei der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP-NRW) durch Arbeitskreise wahrgenommen. Diese sollen sich in regelmäßigen Abständen treffen und den gesamten Planungsprozess begleiten. Die so gefundenen Ergebnisse und Kompromisse sind Grundlage für die Entscheidungen des Regionalrats, der laut §7, Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes über die Verkehrsinfrastrukturplanung der Region beschließt. An der zukünftigen Bedarfsplanung, wie das Erstellen der Globalprognose bis 2015 oder eines Ziel- und Bewertungssystems, wird der Regionalrat hingegen nicht beteiligt. Hier sind die Kommunen gefragt, die ihren Bedarf genau abstecken können und wissen, welche Anforderungen an die Infrastruktur für die Gemeinen zu stellen ist.

Der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung hat damit die Verantwortung für die Zukunftsplanung des ÖPNV und der Bahnnahverkehrsverbindungen. Er kann mit seiner Präsenz die Zielvorgaben der Stadt Duisburg und seiner Bezirke optimal vertreten.