Anrufung der Bezirksregierung in der Frage der Rechtmäßigkeit der Auslegung der Bezirkssatzung

Es ist schon erstaunlich, wie lange die Verwaltung braucht, um Anfragen zu beantworten. Im Falle der Anwendung der Bezirkssatzung und der zwischenzeitlich geänderten Auffassung der Verwaltung in ihrer Anwendung der Bauvorlagen hat man nach der letzten Klageandrohung durch die BV Rheinhausen mehr als 2 Monate gebraucht, um die Anfrage der SPD jetzt dahingehend zu beantworten, dass man in dieser Frage erst einmal die Bezirksregierung einschalten will.

Wofür beschäftigt die Stadt Duisburg einen Rechtsdezernenten einschließlich des dazugehörigen Amts, wenn dieses sich in solchen Fragen keine Meinung oder Rechtsauffassung bilden kann?

Welches Vertrauen soll man denn noch in ein solches Amt haben, oder wollte man sich intern nicht gegenseitig wehtun und will es jetzt einem anderen überlassen hier zu urteilen.
Zumindest ist man in der Verwaltung dazu gekommen, den alten Zustand bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage wiederherzustellen. Damit hat sich der Klagegrund erst einmal erledigt.
Fadenscheinig dabei ist aber, dass die Verwaltung ihre im Mai geänderte Rechtsauffassung nicht in die Beratungen über die neue Bezirkssatzung, die zurzeit in den Gremien beraten wird, eingebracht hat.
Der Rechtsdezernent hat doch von Seiten der Verwaltung diese Arbeitsgruppe geleitet. Irgendwo fehlen doch da die Zusammenhänge in der Verwaltung.

Reiner Friedrich

SPD Fraktionsvorsitzender
Bezirksfraktion Rheinhausen