Der im Juni 2007 einstimmig gefasste Beschluss zum Bebauungsplan Rubensstraße, diesen im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB aufzustellen, wird scheinbar nicht weitergeführt,
obwohl die Ursachen für dies Vorgehensweise, die Schäden am Kindergartengebäude weiter bestehen.
Das Verfahren war seinerzeit so eilig und wurde politisch gefördert.
Für die SPD Fraktion stellen sich nun folgende
Fragen: