Wahlkampfständer verwüsten ist Sachbeschädigung!
von Manfred Krossa, stellv. SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen (11.08.2009)

Anscheinend gibt es Unbekannte, die Angst haben vor einer politischen Diskussion. Vorwiegend nachts und klammheimlich wird die politische Auseinandersetzung mit Gewalt dargelegt, so der SPD Bezirksvertreter Manfred Krossa.
Zerstörung von Wahlkampfständern ist keine Art der politischen Meinungsäußerung sondern Angst vor der eigenen Courage. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist die Basis unserer Demokratie, Gewalt verstößt gegen diese Grundregeln.
Hier für alle die es noch nicht wissen sollten:
Auch im Wahlkampf bleiben Diebstahl und mutwillige Sachbeschädigung rechtswidrige Straftatbestände!
Das kann ein Verfahren und empfindliche Geldstrafen (oder mehr) nach sich ziehen.
Viele ehrenamtliche Helfer stellen selbst bei Regen die Wahlkampfständer ihrer Partei auf, mit dem Ziel ihre Meinung den Bürgern mitzuteilen. Wie würden die Vandalen reagieren, wenn ihr Eigentum oder ihre politische Vorstellung so behandelt würde?
Mit der Zerstörung von Sachgegenständen kann nicht abgestimmt werden, sondern demokratisch an der Urne.