Die forensischen Kliniken wurden eingerichtet, um psychisch erkrankte Straftäter
einer Behandlung, Rehabilitation und der gesellschaftlichen Eingliederung zuzuführen. Für die
geplante Hohenbudberger Forensik, speziell für Suchtstraftäter mit Alkohol- und Drogenmissbrauch,
wurde nun bekannt, dass die Zahl der zu behandelnden Patienten von 90 auf 100 Personen erhöht
werden soll, ohne die Mitarbeiterzahl anzupassen (DS 06-1827).
Die Aufgabe einer
Forensischen Klinik liegt darin, die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen, die durch Rückfälle
von psychisch erkrankten Tätern eintreten könnten, wenn diese ohne Behandlung blieben.
Das
Interesse der Öffentlichkeit an diese Kliniken ist sehr gering, außer sie entstehen in unmittelbarer
Nachbarschaft. Angst bereitet in diesem Zusammenhang Berichte von Entweichungen oder erneute Delikte
die während der Lockerung der Maßregel oder der Bewährung passieren.
Die Arbeit im Maßregelvollzug
gilt als schwierig und verlangt sehr viel Verantwortung, MitarbeiterInnen sind oft schwer zu finden.
Durch die Erhöhung der Patientenzahl bei gleich bleibender Mitarbeiterzahl, würde der bundesweit
übliche Tagessatz eingehalten, so die Aussage der CDU geführten Landesregierung.
Dies trifft
sicherlich für die nicht Patienten gebundenen Dienstleistungen zu. Ob aber das direkte Betreuungspersonal 100
anstatt 90 Personen behandeln muss, ist doch sicherlich ein Unterschied.
Die Belastungen müssen
zwangsläufig ansteigen.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für die SPD Fraktion folgende Fragen an die
Verwaltung: