Die Äußerungen der Stadtwerke, dass die Anwohner des Schelmenwegs diesen Zustand noch auf nicht absehbare Zeit hinnehmen müssen, entspricht nicht dem rechtlichen Gegebenheiten und von Bürgerfreundlichkeit kann hier sicherlich nicht mehr gesprochen werden.
Diese Belästigung durch Stöße und Schläge lassen sich technisch ganz einfach abstellen oder hätten bisher schon abstellt werden können. Die provisorische Fahrbahndecke hätte entweder bis auf die Höhe der Entdecke eingebracht werden müssen, oder man geht im Nachhinein hin und vermindert die Unebenheiten, indem man sie an- oder ausgleicht.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Geschwindigkeitsanpassung für die Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung.
Diese Form von Belästigungen ist Lärm. Lärm soll nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Ordnungsrecht vermieden werden, denn auch bei Stößen und Schwingungen handelt es sich eindeutig um Belästigungen.
Wenn die Stadtwerke für diese Baustelle zuständig ist, sollten sie sich auch umgehend um eine Lärmminderung kümmern und den Schelmenweg in den erforderlichen Zustand versetzen.