Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Rheinhausen vom 25. August
die Beschlüsse der BV zur Schließung von Kinderspielplätzen mit dem Hinweis bemängelt, dass die BV
für die Schließung der Kinderspielplätze nicht zuständig sei, da dies alleinige Sache des Rates sei.
Die Bezirksvertretung hätte hier lediglich ein Anhörungsrecht.
Dieses Recht wurde aber der BV zu
diesem Zeitpunkt noch nicht einmal zugestanden, sondern es wurden nur die Kümmerer befragt.
Das kann
nicht richtig sein.
Kümmerer sind Bezirkspolitiker, die parteineutral die politische Arbeit von
Jugendlichen im Bezirk fördern und unterstützen sollen. Sie haben keine Funktionen oder Rechte, die sich
unabhängig von den Beschlüssen der BV durchsetzen lassen.
Anträge und Anfragen der Kümmerer, deren Ziel
die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk sind, müssen den Gremienweg durchlaufen, also zur Abstimmung in
der BV kommen.
Da die Bezirksvertretung aber gemäß Bezirkssatzung für die Unterhaltung und
Ausstattung zuständig ist, ergeben sich für die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: