Bei einer möglichen Privatisierung der städtischen Kliniken Duisburg ergeben sich möglicherweise
Konsequenzen für den Betrieb des Berthakrankenhauses in Rheinhausen. Da die Nutzung und die
möglichen Eigentumsverhältnisse gemäß dem Stiftungsvertrag geregelt und zweckgebunden sind, müssen
die zugrunde liegenden Richtlinien bei einem Weiterbetrieb in privater Hand berücksichtigt werden.
Das Berthakrankenhaus ist als Stiftungsvermögen auf die städtischen Kliniken übertragen worden und
unterliegt somit einer Zweckbindung.
Bezogen auf eine Privatisierung ergeben sich für uns daraus etliche
Fragen.
Um diese vor einer möglichen Entscheidung und Beschlussfassung zu klären, stellt die SPD-
Fraktion Rheinhausen für die nächste BV-Sitzung im November eine entsprechende Anfrage.