In einem gemeinsamen Antrag bittet die Bezirksvertretung Rheinhausen den Oberbürgermeister,
bei der Bezirksregierung die Aufnahme der Friedrich-Ebert-Straße in die
Umweltzone zu erwirken, zumal die bisherige Begründung, dass die LKW´s sonst keine Zufahrt
zum Logportgelände haben durch die Inbetriebnahme der Osttangente und im nächsten Jahr durch
die L 473 entfällt.
Im Luftreinhalteplan der Stadt Duisburg ist die Friedrich-Ebert-Straße als
eine besonders stark belastete Straße ausgewiesen. Täglich wird sie mit mehr als 20.000
Fahrzeugfahrten genutzt. Darunter sind auch Fahrzeuge, die deutlich mehr als die
gewünschten Schadstoffmengen emittieren, also einer höheren
Schadstoffklasse angehören.
Gemäß Urteil des Europäischen
Gerichtshofes hat jeder Bürger/jede Bürgerin das Recht auf gesunde Luft. Dieses Recht ist einklagbar.
Wenn die Stadt keine ausreichenden Maßnahmen unternommen hat, um die Situation für die Menschen zu
verbessern, drohen im Falle eines Rechtsstreites sogar Straßensperrungen.