Die Antwort zur Frage zum Verfall des Zuwendungsbescheides ergibt keine abschließende Stellungnahme. Nach
dem vorliegenden Sachverhalt ist eine kurzfristige Umsetzung der Verbindungsspange nicht möglich.
Ist es richtig, dass nun der
Zuwendungsbescheid verfallen würde, da eine zeitnahe Umsetzung des Projekts nicht mehr möglich ist und der Bescheid ja bereits aus dem
Jahre 2004 stammt? Hier möchte die SPD den aktuellen Sachstand erfahren, denn der politische Handlungsspielraum hängt entscheidend
von den Möglichkeiten ab.
Duisport hat aktuell Flächen im Gewerbegebiet Hohenbudberg gekauft. Welche Baumaßnahmen und Betriebe will
Duisport in Hohenbudberg ansiedeln und sind diese so geartet, dass der Bau der Verbindungsspange nicht mehr benötigt wird? Wäre das
auch die Erklärung dafür, dass die Finanzierung der Verbindungsspange aus dem Haushaltsplan herausgenommen und die entsprechende
BV-Vorlage vom August 2008 durch die Verwaltung zurückgezogen wurde? Diese Antworten ist die Verwaltung bisher schuldig geblieben.
Die Stadt hatte gegen die Aufhebung des Zuwendungsbescheids Widerspruch eingelegt. Wurde dieser beschieden
oder hat die Stadt Duisburg den Widerspruch zurückgezogen und wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Frage, ob die Verbindungsspange zu Gunsten anderer Projekte aus dem Haushalt herausgenommen wurde, ist
zwar umschrieben worden, doch wer genau hinhört kann dies mit ja beantwortet.
Einige von der SPD in der Sitzung gestellten Fragen wurden nicht beantwortet. Dies wurde damit begründet,
dass der Oberbürgermeister Adolf Sauerland eingebunden werden müsste und der Spielraum für weitere Änderung der Fördermodalitäten
erhalten bleiben sollten. Hierzu wird die SPD sicherlich auch keine differenzierten Aussagen bekommen, da die Frage ja schon von der
Verwaltung zusammengefasst wurde. Die SPD wird hier auch nicht mehr nachhaken, da uns diese Fragestellung bereits vom Ministerium und
vom Regierungspräsidenten beantwortet wurde. Dieser Punkt hat sich damit für die SPD bereits erledigt.
Die Frage der SPD, wie sich der im Rahmen der Kompensation erforderliche Rückbau der Straßenverbindung
nach Uerdingen auswirkt, der zukünftig nur noch als Geh- und Radweg vorhanden sein wird und so auch im Bebauungsplan ausgewiesen ist,
soll als Mitteilungsvorlage erfolgen. Sollte diese Vorlage für die Maisitzung der BV nicht vorliegen, bitten wir darum, die
Beantwortung in der Sitzung mündlich vorzutragen.
Zusatzfrage:
Wie soll die verkehrliche Erschließung von Hohenbudberg und des Gewerbegebietes
erfolgen, wenn die Verbindungsspange nicht gebaut wird, wovon ja nach jetzigem Sachstand auszugehen ist?