Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg - Verstoß gegen die Bezirkssatzung der Stadt Duisburg

Pressemitteilung der Bezirksfraktionen der SPD, BL, Grüne und Achim Brendel
Nach intensiver Beratung mit dem Rechtsamt der Stadt Duisburg, wobei über Formalitäten und erforderliche Verfahrensschritte zu einem Kommunalverfassungsstreitverfahren informiert wurde, haben sich die o. g. Fraktionen und Herr Brendel verständigt, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und Organklage einzureichen. Der dazu notwendige Beschluss soll in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung der Bezirksvertretung gefasst werden.
Gegenstand der Klage der Bezirksvertretung wird die Verletzung des Mitwirkungsrechts sein, das ihr die Bezirkssatzung im Rahmen von Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch zubilligt.
Den Ausschlag zu dieser Entscheidung hatte die Genehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Schuhhauses Deichmann auf der Friedrich-Alfred-Straße in ein Internet-/Billardcafé durch die Verwaltung Ende Juli gegeben. Die Bezirksvertretung hatte die Genehmigung verweigert, nachdem sie einstimmig beschlossen hatte, dort einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Sie hatte sich damit an die Vorgaben des Beigeordneten Dressler gehalten, der die Politik wiederholt dazu aufgefordert hat „zu sagen, was sie will, damit die Verwaltung das umsetzen kann.“

Ein Schreiben an den Oberbürgermeister, in dem alle Fraktionsvorsitzenden und Herr Brendel die Bedenken vortrugen und Klage androhten, falls die Verwaltung ihre Entscheidung in angemessener Zeit nicht zurücknehmen würde, erzielte keine Wirkung.
In der Vergangenheit hat es häufig Auseinandersetzungen mit der Verwaltung über unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben, nicht nur im Bezirk Rheinhausen. Deshalb sehen es die Beteiligten als notwendig an, rechtlich zu klären, in wieweit die Politik im Rahmen von Genehmigungsverfahren Mitspracherecht besitzt. Diese Unklarheit konnte nämlich bei der Überarbeitung der Bezirkssatzung im letzten Jahr nicht abschließend ausgeräumt werden. Die mehrfach eingeforderte juristische Klärung durch die Verwaltung blieb bisher aus. Aus Sicht der Politik machen die wiederholten Verstöße gegen die Bezirkssatzung durch die Fachverwaltung den rechtlichen Schritt zur Feststellung der Verfahrensbeteiligung nun unumgänglich.

Mit der Begründung, dass die Klage gegen den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung angestrengt würde, hat sich die CDU-Bezirksfraktion aus dem Verfahren zurückgezogen und beteiligt sich somit trotz vorheriger Zusage nicht an der Problemlösung.

Die Beteiligten legen großen Wert auf die Feststellung, dass sich die Klage nicht gegen die Baugenehmigung richtet. Auch wahltaktische Überlegungen spielen keine Rolle, da ein Urteil in der Sache kurzfristig nicht erwartet werden kann.

gez. Clauda Leisse
gez. Karsten Vüllings
gez. Reiner Friedrich
gez. Achim Brendel