Pressemitteilung der Bezirksfraktionen der SPD, BL, Grüne und Achim Brendel
Nach intensiver Beratung mit dem Rechtsamt der Stadt Duisburg, wobei über Formalitäten und erforderliche Verfahrensschritte zu
einem Kommunalverfassungsstreitverfahren informiert wurde, haben sich die o. g. Fraktionen und Herr
Brendel verständigt, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und Organklage einzureichen. Der dazu notwendige Beschluss
soll in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung der Bezirksvertretung gefasst werden.
Gegenstand der Klage
der Bezirksvertretung wird die Verletzung des Mitwirkungsrechts sein, das ihr die Bezirkssatzung im Rahmen von
Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch zubilligt.
Den Ausschlag zu dieser Entscheidung hatte die
Genehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Schuhhauses Deichmann auf der Friedrich-Alfred-Straße in ein Internet-/Billardcafé
durch die Verwaltung Ende Juli gegeben. Die Bezirksvertretung hatte die Genehmigung verweigert, nachdem
sie einstimmig beschlossen hatte, dort einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Sie hatte sich damit an die Vorgaben des
Beigeordneten Dressler gehalten, der die Politik wiederholt dazu aufgefordert hat „zu
sagen, was sie will, damit die Verwaltung das umsetzen kann.“
Ein Schreiben an den Oberbürgermeister, in dem alle Fraktionsvorsitzenden und Herr Brendel die Bedenken vortrugen und Klage
androhten, falls die Verwaltung ihre Entscheidung in angemessener Zeit nicht zurücknehmen würde, erzielte keine Wirkung.
In der Vergangenheit hat es häufig Auseinandersetzungen mit der Verwaltung über unterschiedliche
Rechtsauffassungen gegeben, nicht nur im Bezirk Rheinhausen. Deshalb sehen es die Beteiligten als notwendig an, rechtlich zu
klären, in wieweit die Politik im Rahmen von Genehmigungsverfahren Mitspracherecht besitzt. Diese Unklarheit
konnte nämlich bei der Überarbeitung der Bezirkssatzung im letzten Jahr nicht abschließend ausgeräumt werden. Die mehrfach
eingeforderte juristische Klärung durch die Verwaltung blieb bisher aus. Aus Sicht der Politik machen die wiederholten Verstöße gegen
die Bezirkssatzung durch die Fachverwaltung den rechtlichen Schritt zur Feststellung der Verfahrensbeteiligung nun unumgänglich.
Mit der Begründung, dass die Klage gegen den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung angestrengt
würde, hat sich die CDU-Bezirksfraktion aus dem Verfahren zurückgezogen und beteiligt sich somit trotz
vorheriger Zusage nicht an der Problemlösung.
Die Beteiligten legen großen Wert auf die Feststellung, dass
sich die Klage nicht gegen die Baugenehmigung richtet. Auch wahltaktische Überlegungen spielen keine Rolle, da ein Urteil in der Sache
kurzfristig nicht erwartet werden kann.
gez. Clauda Leisse |
gez. Karsten Vüllings |
gez. Reiner Friedrich |
gez. Achim Brendel |