Um dem „Wildwuchs“ von Discountern mit zum Teil zentrenschädlichen und negativen Auswirkungen auf städtebauliche und
verkehrliche Strukturen entgegenzuwirken und andererseits die Nahversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs
zu sichern, hatten die Bezirkspolitiker schon vor Jahren gutachterlich ein Nahversorgungskonzept erarbeiten lassen und
entsprechend beschlossen.
Dieses Nahversorgungskonzept hat eine Versorgungslücke für Friemersheim
ausgewiesen, die durch die Ansiedlung eines Vollversorgers abgedeckt würde.
Auch die Sprecher der Interessengemeinschaft der Friemersheimer Kaufleute (IGF) hatten vor Jahren schon die in
Friemersheim ungünstige Nahversorgungssituation thematisiert, die insbesondere seit dem Weggang eines Discounters auf der
Kaiserstraße erheblich ist. Von Seiten der Kaufmannschaft wurde die Unterstützung von Politik und Verwaltung eingefordert,
um nachhaltige Lösungen zur Sicherstellung der Nahversorgung der örtlichen Bevölkerung zu finden.
Vor dem Hintergrund
der gegebenen Situation auf der Kaiserstraße wäre die seit kurzem öffentlich diskutierte Ansiedlung eines Vollversorgers
nur im südlichen Teil der Kaiserstraße im Nachbarbereich des Marktplatzes möglich. Das dazu ins Gespräch gebrachte
Grundstück der Tankstelle kann jedoch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Eigentümer es
überhaupt zur Verfügung stellt. Dann wäre es aber sicher notwendig, zumindest Alternativstandorte für eine Verlagerung
der Tankstelle anzubieten. Eine neuerliche Ansiedlung im Kernbereich Friemersheim wäre aus städtebaulichen
Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Jedoch gibt es gute Alternativen im näheren Umfeld.
Die
Vorsitzenden der Fraktionen in der Bezirksvertretung Rheinhausen haben in einem am 29.4.2008 geführten Gespräch
signalisiert, dass sie der Ansiedlung eines Vollversorgers positiv gegenüber stehen, um den Versorgungsbedarf in
Friemersheim zu decken. Sie sehen darin auch die Chance, durch einen „Frequenzbringer“ die Situation der
Kaiserstraße und der benachbarten Geschäftsstraßen insgesamt zu verbessern.
Sie haben zugleich aber deutlich
erklärt, dass keine sogenannten „back-Shops“ (Zeitschriften, Lotto/Toto, Blumen) zugelassen werden dürfen, weil
dadurch die Situation der jetzigen Geschäftsanlieger nachteilig betroffen sein könnte und ein weiterer Versorgungsbedarf
dazu nicht besteht.
Sofern es zu einer Ansiedlung käme, müsste der Investor auch ein schlüssiges Konzept zur
Klärung der Parkplatzfrage beibringen. Lösungsansätze durch Schaffung eines Parkdecks oder durch Einbeziehung eines kleinen Teils der
Marktplatzfläche – ohne Aufhebung der öffentlichen Nutzung – sind aber erkennbar.