Zukünftige politische Mitwirkung bei der WBD AÖR

Mit Beginn des neuen Jahres hat sich die Gesellschaftsform der Wirtschaftsbetriebe Duisburg geändert. Aus dem Eigenbetrieb wurde eine Anstalt öffentlichen Rechts, eine Geschäftsform, die der, der GmbH sehr nahe kommt. Damit verschwindet auch der Zugriff der Politik über den Werksausschuss. Die Belange werden nun durch den Vorstand / Geschäftsführer und dem Verwaltungsrat geregelt. Dies gilt im Besonderen für die Entscheidungszuständigkeit bei Aufträgen und Beschaffungen, für die bisher der Werksausschuss, also der Rat, zuständig war. Durch die gravierenden Änderungen bedingt, hat die SPD Fraktion Rheinhausen eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, in der nachgefragt werden soll, welche Folgen diese Auswirkungen für den Bürger hat.

Durch die teilweise Abkoppelung des Rates (Ratsmitglieder stellen den Verwaltungsrat) bei den WBD AÖR, ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der politischen Einflussnahme zukünftig für die Bezirksvertreter bestehen. Bezirkliche Belange konnten bisher im Wirtschaftsplan der Wirtschaftsbetriebe nachgelesen und eingebracht werden. Wird der Wirtschaftsplan auch zukünftig in der Bezirksvertretung beraten? Wenn die AÖR wie ein Privatunternehmen zu betrachten ist, werden dann zukünftig für die Bereiche Abwasser, Straßenreinigung und Müllentsorgung Ausschreibungen zu erwarten sein, unter Umständen europaweit? In der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass kommunale Eigenbetriebe nicht in Konkurrenz zu örtlichen Firmen treten dürfen. Ist diese vorgeschriebene Rücksichtsnahme weiterhin im kommunalen Umfeld gewährleistet? Sehr wichtig für die BV Rheinhausen ist auch, wie zukünftig mit Anfragen und Anträgen umzugehen ist, die die WBD AÖR betreffen, wie z.B. Straßenreinigungsklassen? Bisher war es so, dass bei speziellen Fragestellungen Fachleute der WBD durch das Bezirksamt eingeladen werden konnten. Kann diese Möglichkeit auch weiterhin genutzt werden? Dem Bürger interessiert vor allem, was er für die Dienstleistungen Straßenreinigung, Abwasser- und Müllbeseitigung bezahlen muss. Wenn die neue WBD AÖR voll Mehrwertsteuerpflichtig wird bzw. ist, muss dann der Bürger die Rechnung begleichen?
Wichtige Fragen stehen an, die SPD Fraktion ist auf die Antworten gespannt.