Mit Beginn des neuen Jahres hat sich die Gesellschaftsform der Wirtschaftsbetriebe Duisburg geändert.
Aus dem Eigenbetrieb wurde eine Anstalt öffentlichen Rechts, eine Geschäftsform, die der, der
GmbH sehr nahe kommt. Damit verschwindet auch der Zugriff der Politik über den
Werksausschuss. Die Belange werden nun durch den Vorstand / Geschäftsführer und dem
Verwaltungsrat geregelt. Dies gilt im Besonderen für die Entscheidungszuständigkeit bei
Aufträgen und Beschaffungen, für die bisher der Werksausschuss, also der Rat, zuständig war. Durch die
gravierenden Änderungen bedingt, hat die SPD Fraktion Rheinhausen eine Anfrage an die Verwaltung
gestellt, in der nachgefragt werden soll, welche Folgen diese Auswirkungen für den Bürger
hat.
Durch die teilweise Abkoppelung des Rates (Ratsmitglieder stellen den Verwaltungsrat) bei den
WBD AÖR, ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der politischen Einflussnahme zukünftig für
die Bezirksvertreter bestehen. Bezirkliche Belange konnten bisher im Wirtschaftsplan der
Wirtschaftsbetriebe nachgelesen und eingebracht werden. Wird der Wirtschaftsplan auch zukünftig in der
Bezirksvertretung beraten? Wenn die AÖR wie ein Privatunternehmen zu betrachten ist, werden dann zukünftig
für die Bereiche Abwasser, Straßenreinigung und Müllentsorgung Ausschreibungen zu erwarten sein, unter
Umständen europaweit? In der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass kommunale Eigenbetriebe nicht in
Konkurrenz zu örtlichen Firmen treten dürfen. Ist diese vorgeschriebene Rücksichtsnahme weiterhin im
kommunalen Umfeld gewährleistet? Sehr wichtig für die BV Rheinhausen ist auch, wie zukünftig mit
Anfragen und Anträgen umzugehen ist, die die WBD AÖR betreffen, wie z.B. Straßenreinigungsklassen?
Bisher war es so, dass bei speziellen Fragestellungen Fachleute der WBD durch das Bezirksamt eingeladen
werden konnten. Kann diese Möglichkeit auch weiterhin genutzt werden? Dem Bürger interessiert vor allem, was
er für die Dienstleistungen Straßenreinigung, Abwasser- und Müllbeseitigung bezahlen muss. Wenn die neue
WBD AÖR voll Mehrwertsteuerpflichtig wird bzw. ist, muss dann der Bürger die Rechnung begleichen?
Wichtige Fragen stehen an, die SPD Fraktion ist auf die Antworten gespannt.